Service für Eltern
Hier gibt es Informationen und Dokumente für Eltern
Merkblatt über die Behandlung von Kopfläusen inklusive Erklärung der Sorgeberechtigten
In Ausnahmefällen kann eine Freistellung vom Unterricht genehmigt werden. Bis zu drei Tage im Schuljahr kann diese Entscheidung die Klassenlehrerin treffen. Darüber hinaus muss ein Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Der Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die SGB II-/XII-Reformen beschlossen. Diese beinhalten u. a. auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet:
· Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und
in der Tagespflege
· Lernförderung
· Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
· Zuschüsse für kulturelle und sportliche Aktivitäten
Hier finden Sie weitere Information:
Informationsblatt Lernförderung
Hier können Sie die Anträge ausdrucken:
Antrag Schulbedarf
Antrag Teilhabe
Falls das Wetter mal heiß ist,
kann festgelegt werden, dass nach 12 Uhr kein Unterricht mehr stattfinden.
Folgende Regelungen gelten dann für den Unterrichtsschluss der Schülerinnen und Schüler:
Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 4, die im Halbjahr die Unterschrift zum vorzeitigen Unterrichtsende gebracht haben, dürfen nach der 4. Stunde nach Hause gehen.
Alle anderen Kinder ab Klasse 3 dürfen konkret für diese Tage einen Zettel von den Eltern mitbringen und dürfen dann auch nach der 4. Stunde nach Hause gehen.
Hortkinder gehen in der Regel nach der 5. Stunde in den Hort und werden bis dahin von der Schule beaufsichtigt.
Alle anderen Kinder werden bis zum Ende ihrer an diesem Tag üblichen Unterrichtszeit beaufsichtigt.